Informationen zum Hinweismanagement und Beschwerdeverfahren
Miele pflegt eine offene Kultur und ein Miteinander, in dem Betroffene Rat einfordern und Bedenken äußern können. Dafür haben wir neben den internen Kanälen seit vielen Jahren einen externen Vertrauensanwalt (Ombudsmann) bestellt, an den sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner vertraulich und auch anonym wenden können.
Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Regeln entgegen (Hinweismanagement). Zudem ist das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [PDF Verfahrensordnung] bei ihm angesiedelt. Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.
Jede:r, der einen Hinweis in gutem Glauben gibt, ist geschützt. Sämtlichen Hinweisen wird mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten nachgegangen.